Neue Möglichkeiten für die Unternehmenssanierung

Unternehmen frühzeitig sanieren, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt – das ist die Grundidee der präventiven Restrukturierung. Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen soll es ab 2021 ein neues Werkzeug zur Sanierung von Unternehmen in der Krise geben. Es lohnt ein genauer Blick.
Wer frühzeitig handelt, hat gute Chancen, sein Unternehmen zu retten
Wer frühzeitig handelt, hat gute Chancen, sein Unternehmen zu retten.

Das deutsche Sanierungsrecht wird moderner und Restrukturierungen außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens sind in Zukunft einfacher umsetzbar. Die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland wird mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sichergestellt. Geplant ist darin unter anderem die Einführung eines Sanierungsgesetzes (StaRUG). Dieses bietet künftig neue Möglichkeiten für Neuausrichtungen von Unternehmen.

Flexibler Rahmen für die Sanierung

Die präventive Sanierung ist ein neues Konstrukt und ein Mittelweg zwischen zwei bekannten Sanierungsverfahren – der außergerichtlichen Sanierung und dem gerichtlichen Insolvenzverfahren. Der neue Restrukturierungsrahmen setzt vor dem Eintritt der Insolvenzreife an. Es darf also keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

Im Mittelpunkt steht der Restrukturierungsplan, den das Unternehmen erstellt und den Gläubigern zur Abstimmung vorlegen muss. Dabei kann das präventive Verfahren weitestgehend außergerichtlich stattfinden und benötigt im Idealfall lediglich die gerichtliche Bestätigung des Plans. Für den Schuldner ist zu Beginn nur eine Anzeige bei Gericht erforderlich. Das Gericht kann aber auch stärker einbezogen werden.

Auf Antrag des Schuldners oder der Gläubiger setzt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten ein, um das Verfahren zu begleiten. Dieser kann Gespräche mit den Gläubigern moderieren. Bei Verhandlungen zeigt sich ein großer Vorteil des neuen Sanierungsinstrumentes. Eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern ist auch heute schon möglich. Sollte sich jedoch in der Gläubigerrunde kein Konsens finden und einzelne Gläubiger Maßnahmen blockieren, sind diese nicht durchführbar. Mit der präventiven Sanierung ist es möglich, einzelne Gläubiger und Gläubigergruppen zu überstimmen.

Zudem können flankierend Instrumente wie gerichtliche Vorprüfung, Planabstimmung/-bestätigung und Stabilisierungsmaßnahmen angeordnet werden. Damit erhalten Sanierungsexperten einen flexiblen Rahmen für das präventive Verfahren. Nicht zuletzt besteht auch ein Vorteil darin, dass der Stempel „Insolvenz“ vermieden wird, den viele Unternehmen noch immer fürchten.

Eingehende Prüfung nötig

Wichtig ist und bleibt aber der genaue Blick auf die Situation im Betrieb. Das geht auch beim Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nicht ohne Expertise. Es ist ratsam, erfahrene Sanierungsexperten hinzuzuziehen. Gemeinsam lässt sich die Situation analysieren. Stimmen die Voraussetzungen, erhalten Geschäftsführer mit dem neuen Gesetz ein Werkzeug, das in vielen Fällen die Neuaufstellung von Unternehmen erleichtern wird – vor allem für jene Unternehmen, die hoch verschuldet sind.

Aber eines ist auch klar: ein Wundermittel in der Corona-Pandemie für Betriebe in der Krise ist das neue Instrument nicht. Und das deutsche Insolvenzrecht bietet beispielsweise mit der Eigenverwaltung bereits gute Möglichkeiten, falls etwa Kapazitätsanpassungen umgesetzt werden müssen. Ein Insolvenzantrag, der oft von vielen Unternehmen gefürchtet wird, kann eine Alternative sein. Es ist daher viel Erfahrung nötig, um die Situation richtig einzuschätzen. Ein Geschäftsführer sollte alle Alternativen sorgfältig prüfen.

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Gastautor

Dr. Maximilian Pluta
Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der
PLUTA Management GmbH

Dr. Maximilian Pluta

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