Drucksache - VIII-1374  

 
 
Betreff: Attraktivität und Sicherheit des Umfeldes des Bürgerparks Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
25.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 38. BVV am 20.1.2021
Beschlussempfehlung VerkOrd 40. BVV am 24.03.2021,
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021
Berichtspflicht BA September 2021
Berichtspflicht BA April 2022
Berichtspflicht BA Dezember 2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1374/2021

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Attraktivität und Sicherheit des Umfeldes des Bürgerparks Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1374/2021

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht:

Das Bezirksamt wird ersucht, das verbotswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen im Bereich Wilhelm-Kuhr-Straße/Schulzestraße bis Am Bürgerpark/Leonhard-Frank-Straße wirksam zu unterbinden. Zu diesem Zweck sollen in einem ersten Schritt Maßnahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung, bauliche Maßnahmen als auch intensivierte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei geprüft werden. Bei Vorliegen eines Prüfergebnisses soll im zuständigen Ausschuss über die Maßnahmen befunden werden.

Begründung Ursprungsantrag:

Im öffentlichen Raum abgestellte Kraftfahrzeuge bringen besonders für Kinder und Radfahrende an dieser Stelle eine erhebliche Gefahr mit sich, weil Sichtbeziehungen erschwert werden.

Insbesondere dann, wenn mit viel querendem Fuß- und Radverkehr bzw. mit querenden Kindern zu rechnen ist, sollten die Maßnahmen zur Unterbindung verbotswidrigen Parkens intensiviert werden. Dies ist für den Bereich Bürgerpark/Kinderbauernhof Pinke-Panke zweifellos gegeben.

Im Zweifel wird auch die Anordnungspraxis anzupassen sein; wenn Fußverkehr nicht ausreichend sicher abgewickelt werden kann, sollen also Stellplätze für den ruhenden Individualverkehr entfallen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Für bauliche Maßnahmen zur wirksamen Unterbindung des verkehrswidrigen Parkens stehen dem Bezirksamt keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Eine Prüfung möglicher verkehrsrechtlicher Maßnahmen kann aufgrund der aktuell nach wie vor äußerst angespannten Personalsituation in der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde und der im betreffenden Sachgebiet des Straßen- und Grünflächenamtes zwingend gegebenen Prioritäten ebenfalls nicht zeitnah in Aussicht gestellt werden.

Das verbotswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen wäre demzufolge in erster Linie ordnungsrechtlich zu behandeln.

Die angrenzenden Straßen im Umfeld des Bürgerparks stellen für den Allgemeinen Außendienst (AOD) des Ordnungsamtes im Hinblick auf ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge keinen besonderen Schwerpunkt im Vergleich zu anderen verkehrlichen Situationen im Bezirk Pankow dar. Im Rahmen der normalen Streifentätigkeit ahnden die Dienstkräfte des AOD und der Verkehrsüberwachung bei konkreter Feststellung dort ordnungswidrig stehende Fahrzeuge.

Eine intensive und täglich wiederkehrende Bestreifung ist aufgrund der personellen Möglichkeiten im Außendienst nicht leistbar und kann auch diesbezüglich nicht in Aussicht gestellt werden. Dennoch erfolgen, wie in der Vergangenheit immer wieder praktiziert, bspw. bei angekündigten Veranstaltungen anlassbezogene Kontrollen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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