Berufsverbot aufgehoben: Frau Dr. Jiang darf wieder als Ärztin praktizieren!

von Redaktion — über |

Im Maskenprozess gegen Frau Dr. Monika Jiang ist eine überraschende Wendung eingetreten

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Das von einer Richterin am Amtsgericht Weinheim in rechtlich zweifelhafter und unverhältnismäßiger Weise ausgesprochen Berufsverbot wurde nun ca. sechs Wochen später in einem separaten Beschwerdeverfahren aufgehoben.

Frau Dr. Jiang darf somit wieder als Ärztin praktizieren. Der Prozess soll aber in einem ordentlichen Berufungsverfahren weiter gehen: vor dem Landgericht Mannheim werden sowohl Frau Dr. Jiang als auch ihre Mitarbeiterin gegen das Urteil des AG Weinheim vorgehen. Das Verfahren wird sich also aller Voraussicht nach noch eine ganze Weile hinziehen.

Der Ausgang der Rechtsbeschwerde der Anwälte von Frau Dr. Jiang gibt allen von ähnlichen rechtlich zweifelhaften Gerichtsentscheidungen betroffenen Ärzten Hoffnung auf Funktionsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit unserer Gerichtsbarkeit zurück.

Frau Dr. Jiang erinnert in ihrem letzten Newsletter noch einmal an die Gründe, warum das Beschwerdeverfahren erfolgreich war, und das gegen sie verhängte Berufsverbot aufgeboben werden musste:

"Gegen die Angeklagte wird gemäß §132a StPO i.V.m. § 70 StGB ein vorläufiges Berufsverbot festgesetzt

Gründe:

Die Angeklagte wurde mit heutigem Datum zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen des Erstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4734 Fällen verurteilt. Im Urteil wurde ein Berufsverbot gemäß § 70 Abs. 1 StGB festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es ist davon auszugehen, dass die Angeklagte Dr. Jiang bis zur Rechtskraft des Urteils unter Ausnutzung ihrer Stellung als Ärztin weitere Straftaten ähnlicher Art begehen wird. Die Angeklagte Dr. Jiang ist eine Überzeugungstäterin. Die Ausführungen der Verteidigung und der Angeklagten, die sich insbesondere im 1,5 Stunden langen „Letzten Wort“ arrogant und überheblich gegenüber den gesetzlichen Regelungen zeigte und deutlich machte, dass für sie als Ärztin lediglich ihre Berufsordnung, aber nicht das Gesetz im Übrigen gelte, belegen, dass die Angeklagte nach wie vor von der moralischen Richtigkeit ihres Tuns überzeugt ist und kein Unrechtsbewusstsein entwickelt hat. Die Ausführungen der Angeklagten haben inhaltlich nichts mit den Tatbestandsmerkmalen zu tun, worauf die Angeklagte bereits im Vorfeld während der Hauptverhandlung mehrfach hingewiesen wurde, sondern dienen dazu, die zuhörende Anhängerschaft der Angeklagten zu bedienen und bei der Stange zu halten. Auch die zahlreichen, aus dem Verhalten der Angeklagten resultierenden Sympathiebekundungen der Anhänger der Angeklagten, die sich nicht nur vor dem Gerichtssaal zahlreich versammelten und Sprechchöre erhoben haben, sondern auch im laufenden Verfahren Briefe und E-Mails an das Gericht richteten, um „ihre“ Ärztin „freizubekommen“ und bezüglich derer sich der Vergleich zu einem Verhalten ähnlich dem in einer Sekte aufdrängt, zeigen, dass sich die Angeklagte Dr. Jiang auf einer Art Kreuzzug gegen die Coronamaßnahmen befindet. Hierzu passt auch die Tatsache, dass Dr. Jiang online auch während des Verfahrens ihre Anhängerschaft aufruft, das Gericht telefonisch und schriftlich zu beeinflussen.
In zahlreichen Stellungnahmen, die auch während der laufenden Hauptverhandlung im Internet lanciert werden, zweifelte die Angeklagte die Funktionsfähigkeit der Justiz und des Staates an und ruft ihre Anhänger zu Aktivitäten gegen Coronamaßnahmen oder die Wertung derselben auf.

So führt die Angeklagte Z.B. in einer im Internet verbreiteten öffentlichen Stellungnahme nach dem Termin vom 12.12.2022 aus: (Newsletterinhalte vom 14.12.22 s.u.)
In einer weiteren, exemplarisch aufgeführten Stellungnahme vom 26.12.22 der Angeklagten, die ebenfalls im Internet verbreitet wurde, führt sie aus: (Newsletterinhalte vom 26.12.22 s.u.)

Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die Angeklagte Dr. Jiang ohne ein vorläufiges Berufsverbot ihr rechtswidriges Verhalten fortsetzen und ihre Stellung als Ärztin dazu ausnutzen wird, um weitere ähnlich gelagerte Straftaten zu begehen. Diese Einschätzung wird auch nicht dadurch „überholt“, dass die pandemiebedingten Maßnahmen nunmehr seit längerer Zeit gelockert sind. Es gibt Stand heute nach wie vor – etwa im öffentlichen Nahverkehr oder auch in besonders gefährdeten Einrichtungen – eine Maskenpflicht. Auch ist noch nicht absehbar, inwieweit sich neue Varianten des covid 19 Erregers in den nächsten Wintermonaten entwickeln werden und inwieweit von Seiten des Gesetzgebers erneut restriktivere Maßnahmen festgesetzt werden müssen.

Für diesen Fall ist sicherzustellen, dass die Angeklagte nicht erneut ihrer Überzeugung entsprechend die Maßnahmen des Gesetzgebers zur Eindämmung der Corona Pandemie in ihr möglichen Umfang ad absurdum führt uns so ein Gefährdungspotenzial für die Gesundheit zahlreicher Menschen sowie für die Überlastung des Gesundheitssystems setzt, in dem sie ihre Stellung als Ärztin rechtswidrig ausnutzt."

Die Ausführungen der Beklagten selbst zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen kommen hier bei AUF1.TV zur Sprache.

t.me/klartext_rheinmain