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Strassennetz

Kantonsstrassennetz

Im Aargau ist das Kantonsstrassennetz insgesamt 1'150 Kilometer lang. Die Strassen sind in ein übergeordnetes und ein untergeordnetes Netz eingeteilt. Die Einteilung der Kantonsstrassen kann auf einer Onlinekarte eingesehen werden.

Im Aargau ist das Kantonsstrassennetz insgesamt 1'150 Kilometer lang. Davon gehören 640 Kilometer zum übergeordneten Strassennetz und 510 Kilometer zum untergeordneten Strassennetz (Stand Juni 2021). Das Kantonsstrassennetz und die Einteilung werden vom Grossen Rat festgelegt (§ 83 Abs. 2 BauG). Er beschliesst auch über Aufnahmen von Gemeindestrassen in das Kantonsstrassennetz und Entlassungen aus dem Kantonsstrassennetz.

Das Kantonsstrassennetz kann online abgerufen werden: Onlinekarten Kantonsstrassen

Einteilung der Kantonsstrassen

Übergeordnetes Strassenentz Klassen:

  • Hauptverkehrsstrassen (HVS)
  • Regionalverbindungstrassen (RVS)
Untergeordnetes Strassennetz Klassen:
  • Lokalverbindungsstrassen (LVS)
  • Lokalverbindungsstrassen reduziert (LVS red.)

Das Kantonsstrassennetz wurde gemäss Auftrag neu in vier Klassen eingeteilt. Mit dem Grossratsbeschluss vom 8. Juni 2021 ist die Neuklassierung in Kraft getreten. Künftig bilden "Hauptverkehrsstrassen (HVS) und Regionalverbindungsstrassen (RVS)" das übergeordnete Kantonsstrassennetz. Das untergeordnete Kantonsstrassennetz besteht aus "Lokalverbindungsstrassen (LVS)" und "Lokalverbindungsstrassen reduziert (LVS red.)". Diese Neuklassierung berücksichtigt das Raumkonzept Aargau mit seinen fünf Raumtypen und den wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten sowie die Strategie mobilitätAARGAU. Der Fokus liegt auf dem übergeordneten Strassennetz und dem Handlungsbedarf in den Kernstädten, den urbanen Entwicklungsräumen und den ländlichen Zentren. Die Neueinteilung in vier Klassen erlaubt einen differenzierteren Umgang in der Infrastrukturentwicklung (Ausbaustandard).

Auswirkungen der Klassierung

Die Neuklassierung des Kantonsstrassennetzes hat keine kurzfristigen Auswirkungen. Bei Neubauvorhaben und bei den kommenden Instandsetzungsprojekten gelangen künftig die für den jeweiligen Strassentyp festgelegten Standards zur Anwendung. Mit der Neuklassierung wird dem haushälterischen Umgang mit dem Boden und insbesondere mit dem Kulturland Rechnung getragen. Mit der Neuklassierung sind keine Aufnahmen von Gemeindestrassen oder Abtretungen von Kantonsstrassen an die Gemeinden verbunden.

Bereinigung

Anpassungen am beschlossenen Netz werden nötig wegen Ausbauten, Neubauten, Sanierungen, Gemeindebegehren und verkehrsplanerischen Überlegungen. Netzanpassungen, die aufgrund eines Strassenbauprojekts erforderlich werden (zum Beispiel neue Umfahrungsstrasse), werden direkt in der Projektbotschaft an den Grossen Rat beschlossen. Am 15. September 2020 beschloss der Grosse Rat letztmals eine mehrere Objekte umfassende Bereinigung des Kantonsstrassennetzes.